10.07.20, 11:43 Uhr -
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Drei-Stufen-Test-Verfahren zu den wesentlichen Änderungen der Telemedienangebote des ZDF
Entscheidung des ZDF-Fernsehrates am 10. Juli 2020
Der Fernsehrat beschließt einstimmig:
Der Fernsehrat stellt gemäß § 11 f Abs. 6 Rundfunkstaatsvertrag fest, dass die Aufnahme der wesentlichen Änderungen der Telemedienangebote des ZDF gemäß dem fortgeschriebenen Telemedienkonzept vom 26. Februar 2020 den Voraussetzungen des § 11 f Abs. 4 Rundfunkstaatsvertrag entspricht und vom Auftrag des Zweiten Deutschen Fernsehens umfasst ist.
http://twitter.com/ZDFfernsehrat
Pressekontakt:
Sekretariate ZDF-Fernseh- und Verwaltungsrat
Ansprechpartner: Jan Holub
Telefon 06131 / 70 -12011
Mainz, 10. Juli 2020