10.07.20, 11:43 Uhr - Aus dem ZDF Nachrichten/Aktuelles Unternehmen

Drei-Stufen-Test-Verfahren zu den wesentlichen Änderungen der Telemedienangebote des ZDF


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Entscheidung des ZDF-Fernsehrates am 10. Juli 2020

Der Fernsehrat beschließt einstimmig:

Der Fernsehrat stellt gemäß § 11 f Abs. 6 Rundfunkstaatsvertrag fest, dass die Aufnahme der wesentlichen Änderungen der Telemedienangebote des ZDF gemäß dem fortgeschriebenen Telemedienkonzept vom 26. Februar 2020 den Voraussetzungen des § 11 f Abs. 4 Rundfunkstaatsvertrag entspricht und vom Auftrag des Zweiten Deutschen Fernsehens umfasst ist.

fernsehrat.zdf.de   

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Ansprechpartner: Jan Holub
Telefon 06131 / 70 -12011

Mainz, 10. Juli 2020