30.10.20, 15:39 Uhr - Aus dem ZDF Nachrichten/Aktuelles Unternehmen

Öffentlich-rechtlicher Auftrag umfasst auch Nachhaltigkeit

Gemeinsame Erklärung der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz und des ZDF-Fernsehrats zur staatsvertraglichen Verankerung von Nachhaltigkeit


Marlehn Thieme
ZDF/Markus Hintzen

Aus Sicht der gesetzlichen Kontrollorgane der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind die Länder in ihrer Funktion als Gesetzgeber aufgefordert, das Bemühen der Rundfunkanstalten um nachhaltige Wertschöpfung mit einer Verankerung der Nachhaltigkeit im Medienstaatsvertrag zu unterstützen. Die Länder können damit eine wichtige Weichenstellung für eine zukunftsfähige Medienwelt vornehmen.

Der Anspruch der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler auf qualitativ hochwertige Angebote erstreckt sich notwendigerweise auf den gesamten Herstellungsprozess, weshalb der Grundsatz der Nachhaltigkeit in Produktion, Technik und Verwaltung Beachtung finden muss. Wesentliche soziale, ökologische und wirtschaftliche Aspekte müssen dabei Berücksichtigung finden.

Andreas Meyer-Lauber, Vorsitzender ARD-GVK: "Worauf es aus meiner Sicht ankommt, ist eine klar formulierte Erwartung des Gesetzgebers an die öffentlich-rechtlichen Anstalten, nachhaltig zu wirtschaften. Es gibt viele gute Ansätze, künftig aber müssen Entscheidungen strukturell an dem Dreiklang Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Nachhaltigkeit ausgerichtet werden. Wer die Rundfunkanstalten modernisieren möchte, muss das Gebot nachhaltigen Wirtschaftens und Handelns auch rechtlich verankern. Die gesetzlichen Kontrollorgane müssen – unter Bezug auf medienspezifische Nachhaltigkeitskriterien – nachhaltigen Optionen im Zweifelsfall zum Durchbruch verhelfen können. Dies führt auf Dauer auch zu mehr Wirtschaftlichkeit und Glaubwürdigkeit der Rundfunkanstalten als der Allgemeinheit verpflichtete Dienstleister."

Marlehn Thieme, Vorsitzende ZDF-Fernsehrat: "Die Überprüfung der Nachhaltigkeitsstrategie des ZDF durch den Rechnungshof Rheinland-Pfalz hat deutlich gemacht, dass eine staatsvertragliche Verankerung von Nachhaltigkeit notwendig ist, um eine ressourcenschonende und zukunftsorientierte Strategie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks voranzubringen. Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk das Prinzip der Nachhaltigkeit etabliert, wird das Nachhaltigkeitsbewusstsein der ganzen Medienbranche gestützt."

Anlässlich ihres jährlichen Treffens haben sich Vertreter des ZDF-Fernsehrats und der Gremien­vorsitzendenkonferenz der ARD am heutigen Tag mit dem Engagement der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für mehr Nachhaltigkeit in den eigenen Häusern und in der gesamten Medienbranche befasst. Im November 2020 wird die ARD erstmals einen senderübergreifenden Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Das ZDF publizierte im Mai 2020 bereits seinen zweiten Bericht nach den Standards des Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Die Vertreter der Aufsichtsgremien von ARD und ZDF begrüßen dies ausdrücklich.

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Mainz, 30. Oktober 2020