05.08.21, 10:18 Uhr - Aus dem ZDF Nachrichten/Aktuelles Unternehmen

ZDF begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Intendant Bellut: "Karlsruhe stärkt Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks."


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Das ZDF begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag. Intendant Dr. Thomas Bellut erklärte dazu am Donnerstag: "Der klare Beschluss der Karlsruher Richter bestätigt und stärkt die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Damit kann das ZDF für die kommenden Jahre verlässlich planen und dem Publikum weiter ein hochwertiges Programm bieten."

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss bestätigt, dass eine Abweichung von der Beitragsempfehlung der KEF nur aus spezifischen Gründen zulässig ist, die außerhalb des festgestellten Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten liegen müssen. Abweichungen müssen nachvollziehbar begründet und von der Verantwortungsgemeinschaft der Länder gemeinsam getragen werden.

Das Gericht hat deshalb die Geltung des Rundfunkbeitrags entsprechend der KEF-Empfehlung ab dem 20. Juli 2021 vorläufig angeordnet. Das ZDF wird gemeinsam mit der ARD, dem Deutschlandradio und dem Beitragsservice die Umsetzung des Beschlusses vorbereiten. 

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Mainz, 5. August 2021
ZDF Presse und Information