13.09.19, 11:52 Uhr - Aus dem ZDF Nachrichten/Aktuelles Unternehmen

Fernsehrat leitet Genehmigungsverfahren für das Änderungskonzept der ZDF-Telemedienangebote ein


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Der Fernsehrat leitet für das Änderungskonzept der Telemedienangebote des ZDF das nach dem Rundfunkstaatsvertrag vorgesehene Genehmigungsverfahren ("Drei-Stufen-Test") ein.

Das vom Intendanten vorgelegte Telemedienänderungskonzept sieht wesentliche Änderungen in den Bereichen eigenständiger audiovisueller Inhalte ("Online-Only"), Verweildauer sowie der Verbreitung der Inhalte über Drittplattformen vor.

Dritte haben bis zum 28. Oktober 2019 die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Stellungnahmen sind per E-Mail an die Adresse fernsehrat.drei-stufen-test@zdf.de zu übermitteln.

Der Fernsehrat hat die Vorsitzende zudem beauftragt, gemeinsam mit dem Erweiterten Präsidium ein beschränktes Ausschreibungsverfahren zur Vergabe eines Gutachtens durchzuführen und einen Gutachter zu mandatieren. Dieser Gutachter soll die Auswirkungen der wesentlichen Änderungen der Telemedienangebote des ZDF auf allen relevanten Märkten untersuchen und bewerten.

Der vollständige Beschluss des Fernsehrates, das Änderungskonzept der ZDF-Telemedienangebote sowie weitere Informationen zum Verfahren sind auf der Internetseite des Fernsehrates veröffentlicht.

http://fernsehrat.zdf.de

http://twitter.com/ZDFfernsehrat

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Mainz, 13. September 2019
ZDF Presse und Information