Gremien

Der ZDF-Fernsehrat: Anwalt der Zuschauer

Der ZDF-Fernsehrat versteht sich als Anwalt und Interessenvertreter der Zuschauerinnen und Zuschauer gegenüber dem ZDF.

Seine 60 Mitglieder sind kein Expertengremium, sondern werden von unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen entsandt – so gibt es etwa Vertreter aus den Bereichen Handwerk, Internet, Wissenschaft, Verbraucherschutz oder Inklusive Gesellschaft. Dies garantiert im Gremium eine Vielfalt, wie man sie in der Gesellschaft selbst findet.

Die Sitzungen des Fernsehrats finden viermal jährlich statt und sind für jeden Interessierten zugänglich.

Zentrale Aufgabe des Fernsehrats ist es, die Programme und Angebote des ZDF zu beaufsichtigen. Der Fernsehrat wählt die Intendantin bzw. den Intendanten in geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren und berät sie oder ihn während der Amtszeit in Programmfragen. Zudem genehmigt der Fernsehrat den vom Verwaltungsrat beschlossenen Haushaltsplan sowie den Jahresabschluss.

Weitere Informationen:

Mehr zu den Fernsehratsmitgliedern

Die Liste der entsendenden Organisationen

Alles zu den Plenarsitzungen

Übersicht zu Aufgaben, Mitgliedern und Arbeit

Ansprechpartner:

Presse-Desk, Telefon: 06131 – 70-12108, pressedesk@zdf.de