37°: Vertrauen missbraucht

Wenn Therapie zum Tatort wird

Vertrauen ist die Grundvoraussetzung für eine Therapie. Doch was passiert, wenn der Therapeut zur Befriedigung eigener Interessen dieses Vertrauen missbraucht?

 

  • ZDF, ad ut Dienstag, 30. April 2024 22.15 Uhr
  • ZDF Mediathek, ad ut Ab Dienstag, 30. April 2024, 08.00 Uhr, fünf Jahre lang verfügbar

Texte

Stab

Buch und Regie: Stephanie Schmidt

Kamera/Ton: Frank Gollenbeck       

Schnitt: Patrick Bingen, Steffen Dreyer

Redaktion: Marina Fuhr

Redaktionsleiter: Jürgen Erbacher

Wer sich öffnet, kann sich nicht schützen – Von Autorin und ZDF-Redakteurin Stephanie Schmidt

Im November 2023 lief bei "37°Leben" der Film über Max. Ein junger Mann, der den Missbrauch seines Kinderpsychologen öffentlich machte. Die Reaktionen auf den Film waren emotional. Briefe und E-Mails von Zuschauern zeigten, dass seine Geschichte kein Einzelfall ist. Missbrauch in der Therapie ist weiter verbreitet als gedacht und betrifft nicht nur Kinder. Auch erwachsene Patientinnen und Patienten sind betroffen und meldeten sich in der Redaktion. Ein Graubereich, der Erklärung benötigt, denn das Fatale wird hier erst beim genauen Hinsehen deutlich. Missbrauch in der Therapie hat viele Gesichter. Eines haben aber alle Fälle gemeinsam: Es gibt ein großes Abhängigkeitsverhältnis zwischen Therapeut und Patient. Der Patient, die Patientin muss sich in einer Therapie öffnen, sein Innerstes offenbaren. Wer sich öffnet, kann sich nicht gleichzeitig schützen. Wenn dieses Vertrauen dann von einem Therapeuten, einer Therapeutin ausgenutzt wird, hat es dramatische Folgen. Auch deshalb hat der Berufskodex klare Richtlinien. Jeder private oder sexuelle Kontakt steht unter Strafe – selbst wenn er einvernehmlich geschieht. Doch die Justiz tut sich bei diesem Thema bislang schwer. Der Straftatbestand §174c StGB ist für viele Staatsanwälte und Gerichte Neuland. Die Erfahrung, die viele Opfer machen: Das Verfahren wird eingestellt, selbst wenn die Beweislage eindeutig ist. Der eindrückliche Fall von zwei Frauen aus Thüringen, die einen 15-fachen Missbrauch anzeigten und belegen konnten, zeigt diese Ungerechtigkeit besonders und war erneut der Anlass, das Thema genauer zu beleuchten.

Die Thematik

Die Psychotherapie ist ein Ort für Menschen, deren Seele aus dem Gleichgewicht geraten ist. Hier bekommen sie Unterstützung und können sich anvertrauen, sich öffnen und auf Hilfe hoffen. Die Regeln für den Umgang zwischen Therapeuten und Patienten sind klar geregelt – auch damit Patientinnen und Patienten sich in diesem schützenwerten Raum sicher fühlen können. Doch was passiert, wenn Therapeutinnen, Therapeuten diese Regeln missachten, das Vertrauen ausnutzen und es zu Grenzverletzungen kommt? Missbrauch in der Therapie ist seit 1998 ein eigener Straftatbestand. Grundlage ist der Gedanke, dass ein Mensch, der sich in einer Therapie öffnet, vergleichbar mit der Schutzbedürftigkeit von Kindern ist. Auch deshalb ist jede Form von privaten Kontakten verboten. Wer sich annähert, macht sich strafbar, wenn es zum Sex kommt. Auch deshalb, weil ein professioneller Umgang in einem Abhängigkeitsverhältnis Grundlage jedes Therapieerfolges ist und dieses  Machtgefälle nicht ausgenutzt werden darf. Schätzungen zu Folge gibt es in Deutschland pro Jahr 1.400 Fälle, in denen Grenzverletzungen passieren.

Der Filminhalt

Alexandra (39) hat 2017 innerhalb eines Jahres fünf nahe Verwandte verloren. Unter anderen ihre Mutter und ihre Großmutter. Zur Trauerbewältigung beginnt sie eine Therapie. Relativ schnell verlässt ihr Therapeut die professionelle Ebene. In der zweiten Stunde bietet er ihr das Du an, fragt sie, ob sie an Seelenverwandtschaft glaubt, erzählt offen von seinen Sexpraktiken. Ein Muster, wie sie später herausfindet. Alexandra verändert sich in der Therapie. Sie beendet ihre Ehe, es kommt zum Sex mit dem Therapeuten, sie gerät immer mehr in eine Abhängigkeitsspirale, hat Suizidgedanken, fühlt sich manipuliert.

Irgendwann vertraut sie sich einer Freundin an, die ihr davon erzählt, dass es eine weitere Betroffene gibt. Durch diesen Zufall lernt Alexandra Nicole (51) kennen. Nicole hat mit diesem Therapeuten zeitgleich nahezu Identisches erlebt, doch sie hat früher die Reißleine gezogen. Die beiden Frauen können den Missbrauch nachweisen und erstatten, nach langem Zögern, Anzeige. Unterstützt werden sie vom Ethikverein e.V.. Die ehrenamtlich Mitarbeitenden beraten Opfer, die einen Missbrauch in der Therapie erlebt haben, anonym. Der Ethikverein ist die einzige Anlaufstelle für Betroffene in Deutschland.

Die Teilnahme an einem anonymen Treffen hat gezeigt, dass Alexandra und Nicole keine Einzelfälle sind. Auch Max, dessen Geschichte 37° erzählt hat, hat durch die Hilfe des Ethikvereins und des Anwalts Prof. Christian Laue seinen Missbrauch durch seinen Therapeuten vor Gericht beweisen können. Als er sieben Jahre alt war, hat sein Kinderpsychologe ihn mehrfach sexuell missbraucht. Doch Max, Alexandra und Nicole können auch davon berichten, dass Missbrauch in der Therapie vor Gericht schwer zu beweisen ist und viele Täter unbestraft bleiben. Max musste zehn Jahre lang um juristische Gerechtigkeit kämpfen. Der Täter ließ sich vernehmungsunfähig schreiben, und Max musste eine Täter-Opfer-Umkehr vor Gericht erleben. Auch Alexandra und Nicole erleben eine Täter-Opfer-Umkehr. Ihre Strafanzeige wurde eingestellt, nachdem der Therapeut versucht hatte, sich das Leben zu nehmen. Die Staatsanwaltschaft vertrat die Meinung, der Therapeut habe genügend Reue gezeigt. Für die Opfer bleiben damit viele Fragen offen, sie fühlen sich vom Rechtsstaat allein gelassen und kämpfen bis heute mit Traumata, zu denen dieser Missbrauch geführt hat.

Der juristische Hintergrund

§ 174c StGB

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschließlich einer Suchtkrankheit oder wegen einer körperlichen Krankheit oder Behinderung zur Beratung, Behandlung oder Betreuung anvertraut ist, unter Mißbrauch des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einer dritten Person bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm zur psychotherapeutischen Behandlung anvertraut ist, unter Mißbrauch des Behandlungsverhältnisses vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einer dritten Person bestimmt.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Die Mitwirkenden

Alexandra, 39 Jahre. Sie führt ein eigenes Keramik-Atelier.

 

Max, 26 Jahre. Er hat vor kurzem seine Ausbildung zum IT-Kaufmann beendet.

 

Nicole, 51 Jahre. Sie arbeitet als selbstständige Frisörin.

 

Dr. Andrea Schleu. Sie gründete vor 20 Jahren den Ethikverein e.V..

 

Prof. Christian Laue. Er ist am Institut für Kriminologie der Universität Heidelberg tätig, engagiert sich im Ethikverein und vertritt Opfer vor Gericht.

 

Zitate

Alexandra: "Viele Dinge kann ich mir bis heute einfach nicht genau erklären. Und das macht es auch häufig so schwer, darüber zu sprechen. Er hat mein Vertrauen einfach ausgenutzt."

Nicole: "Ich wusste ja nicht, was war das? Ich wusste nicht, bin ich verliebt? … Was ist das, was der mit mir gemacht hat? Das war wie so eine Gehirnwäsche."

Prof. Christian Laue: "Missbrauch zu erkennen in dieser Konstellation ist sehr, sehr schwierig … Denn es handelt sich um einvernehmliche Sexualkontakte. Und da sagt jeder, naja, wenn die da mitgemacht haben, dann kann das kein Missbrauch sein. Aber in der Psychotherapie ist jede sexuelle Handlung ein Missbrauch.

 

Max: "Mein Schweigen war ein Schutzmechanismus für mich."

Dr.  Andrea Schleu : "Es gibt kein Gefühl, was so stumm macht wie Scham und Schuldgefühle."

Scham macht stumm – Interview mit Dr. Andrea Schleu, Gründerin und Vorsitzende des Ethikverein e. V.

Sie kümmern sich um Opfer, die Missbrauch in der Psychotherapie erlebt haben. Ist das Thema ein Tabu?

Ja, niemand möchte gern Opfer sein. Der Begriff "Opfer" ist heutzutage sogar ein Schimpfwort. Von Missbrauch betroffen zu sein, bringt Verunsicherung, Zweifel, Scham- und Schuldgefühle mit sich. All das macht stumm. Missbrauchende manipulieren ihre Opfer dahingehend, dass sie ihnen unter anderem Schweigegebote auferlegen.

 

Viele Menschen sind auf eine Therapie angewiesen. Gibt es Warnzeichen, auf die man achten kann?

- das Duzen von erwachsenen Patient*innen
- das Überziehen oder Verkürzen von Sitzungen
- scheinbar zufällige körperliche Berührungen
- Überhöhungen der Person des Therapeuten oder der Methode
- Sexualisierung, Flirten, Anmache
- Sexuelle Wünsche einer Psychotherapeut*in
- Schweigegebote
- Doppelrollen einer Therapeut*in, beispielsweise Arbeitgeber und Therapeut
- Rollenumkehr
- Retter-Fantasien   
- wiederholte Äußerungen von Ärger und Zorn
- Erzählungen eigener Probleme der Therapeut*in
- Desinteresse von Psychotherapeut*innen
- Geschenke durch Therapeut*innen
- privater WhatsApp-Austausch
- finanzielle Geschäfte
- Tätigkeiten für die Psychotherapeut*innen

 

Sind davon nur Kinder betroffen oder auch Erwachsene? Frauen mehr als Männer?

Nein, es sind nicht nur Kinder und Jugendliche betroffen. Auch bei erwachsenen Patient*innen besteht eine erhebliche Asymmetrie in einer psychotherapeutischen Behandlung. Diese Asymmetrie bedingt ein strukturelles Machtgefälle, das sich durch die psychische Erkrankung, die seelische Bedürftigkeit, die Kompetenzen der Lebensbewältigung und auch durch die therapiebedingte Abhängigkeit erklärt. Weibliche Patienten sind in der erwachsenen Bevölkerung häufiger psychisch erkrankt, und sie suchen auch häufiger psychotherapeutische Behandlungen. Von Grenzverletzungen, das zeigt die Auswertung unserer Beratungsdaten, sind jedoch überwiegend, nämlich zu 80 Prozent, Patientinnen betroffen. Bei sexuellem Missbrauch sind die Betroffenen zu 80 Prozent weiblich und die Beschuldigten zu 88 Prozent männlich.

 

Gibt es Zahlen, wie viele Menschen in Deutschland betroffen sind?

Es gibt ein Forschungsgutachten aus dem Jahr 1995, das im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von Prof. Gottfried Fischer und Kollege*innen erstellt wurde. Darin wird bei konservativer Schätzung von 600 Fällen pro Jahr in Deutschland ausgegangen. Wenn ich die Berechnungen des Gutachtens mit den aktuellen Zahlen von Psychotherapien und Psychotherapeut*innen nachvollziehe, dann muss ich von 1400 Fällen pro Jahr in Deutschland ausgehen.

 

Seit 1998 ist Missbrauch in Therapie und Beratung ein Straftatbestand. Hat das Erleichterung für die Opfer gebracht?

Einerseits ja, weil durch den § 174 c StGB Klarheit und Orientierung für die Betroffenen geschaffen wurde. Andererseits nein, denn Recht haben und Recht bekommen, sind zwei verschiedene Dinge. Eine Straftat muss in einem Rechtsstaat in eindeutiger Weise bewiesen werden. Das ist jedoch schwer, denn eine psychotherapeutische Behandlung ist in der Regel eine Zweiersituation, es gibt keine unmittelbaren Zeugen. Dann steht Aussage gegen Aussage, und es gilt der Rechtsgrundsatz: In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten. Aber auch dann, wenn es andere Belege gibt, wie beispielsweise Fotos, E-Mails, Chatverläufe, wird die Glaubhaftigkeit der Aussagen von Patient*innen vor Gericht durch die gegnerischen Anwälte und oft auch das Gericht selbst in Zweifel gezogen. Es besteht gemeinhin die irrige Annahme, dass psychische Erkrankungen grundsätzlich mit Störungen der Wahrnehmung und Erinnerung einhergehen.

 

Kein Wunder, dass von den 1.400 Fällen nur vier vor Gericht landen?

Ja, es sind nur drei Promille. Es kommen hier verschiedene Faktoren zusammen. Neben den Schwierigkeiten in der Beweisführung und der Infragestellung der Glaubhaftigkeit mit oftmals durch Gerichte beauftragte, sehr unqualifizierte Begutachtungen besteht das weitere Problem der Verjährung. Betroffene Patient*innen sind aufgrund des Missbrauchs in der Regel so geschädigt, dass sie erst nach einer erfolgreichen Folgebehandlung in der Lage sind, einen Beschwerde- oder Rechtsweg zu beschreiten. Dann, nach  fünf Jahren, sind die Taten schon verjährt. Hinzu kommt, dass die Staatsanwaltschaften solche Verfahren sehr oft einstellen, weil sie die Beweislage als ungenügend betrachten. Die betroffene Patient*in erhält in einem solchen Fall die Einstellungsverfügung. Nach
§ 153 StPO werden die Ermittlungen wegen Geringfügigkeit der Schuld oder mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt. Solche Erfahrungen sind für Betroffene nicht gerade ermutigend.

 

Was konkret macht der Ethikverein?

Wir bieten kostenlose, vertrauliche und, wenn gewünscht, auch anonyme Beratung an. Unser Beratungsteam hört zu, fragt nach, schenkt Patient*innen zunächst einmal Glauben, anders als bei den berufsständigen Kammern oder den Gerichten, dort wird als Erstes nach den Namen der Beteiligten, Belegen und Beweisen gefragt. In der Beratung klären wir, soweit möglich, die Situation, ermutigen zu weiteren klärenden Schritten, moderieren, wenn gewünscht, informieren über alternative Beschwerdewege, vermitteln ggf. eine Folgebehandlung, helfen bei der Suche nach Anwälten und suchen so mit dem/der Ratsuchenden den jeweils individuell passenden Weg zu einem hilfreichen Umgang mit der grenzverletzenden Situation.

 

Was müsste sich verändern, damit Patientinnen und Patienten besser geschützt werden?

Es braucht eine Reihe von Maßnahmen:

- Das Thema "Grenzverletzungen" muss sowohl im Medizin- als auch Psychotherapiestudium eingehend behandelt werden.
- Ebenso gehört das Thema in die Aus-, Weiter- und Fortbildung und zwar nicht allein theoretisch, sondern konkret mit emotionalem Lernen.
- Aufarbeitung von komplexen Missbrauchsfällen im psychotherapeutischen Kontext.
- Niederschwelliges Beratungsangebot für Betroffene.
- Qualifizierung von Gerichtsgutachtern zum Thema "Grenzverletzungen" und in der Psychotraumatologie.
- Das Thema Sexualstrafrecht sollte einen höheren Stellenwert im Jurastudium inne haben.
- Fortbildungspflichten für Staatsanwälte und Richter zu diesem Thema.
- Verlängerung von Verjährungsfristen für § 174c StGB.
- Forschung und Forschungsförderung zu Qualitätssicherung in der Psychotherapie und auch Psychiatrie.

 

Wie finde ich denn einen guten und zuverlässigen Therapeuten?

Das ist eine sehr berechtigte Frage, die nicht leicht zu beantworten ist. Zunächst macht es Sinn, eine zugelassene Psychotherapeut*in aufzusuchen, bei diesen haben staatliche Prüfungsämter die grundlegende Befähigung geprüft und die Approbation erteilt. Als Berufsbezeichnung finden sich dann Fachärzt*innen für Psychotherapeutische Medizin und Psychosomatische Medizin, Fachärzt*innen für Psychiatrie, Psychologische Psychotherapeut*innen, und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*innen. Dann macht es Sinn, die bis zu fünf Vorgespräche zu nutzen, um für sich selbst zu prüfen, ob man sich verstanden und gehört fühlt, ob man sich mit der Psychotherapeut*in wohl und sicher fühlen kann. Die schnelle Verfügbarkeit von Terminen ist dagegen sicherlich kein sinnvolles Kriterium. Wenn sie sich unsicher fühlen, dann sollten Patient*innen zum Vergleich noch einen anderen Therapeut*in kontaktieren. Und es ist sinnvoll, Unklarheiten, Fragen und Probleme testhalber anzusprechen und zu prüfen, ob man eine zufriedenstellende Antwort erhält.

 

Darf ich eine Therapie einfach abbrechen?

Dies kann man tun, die Krankenkasse hat nichts dagegen einzuwenden. Patient*innen können anschließend auch eine neue Therapie beantragen. Anders lautende Einschüchterungen sind unzutreffend. Es stellt sich jedoch die Frage, ob ein sofortiger Abbruch in jedem Fall sinnvoll ist. Besser ist es, sich Rat zu holen und einen Versuch zu starten, Unklarheiten, Unsicherheiten und Fragen zu klären. Nach einem Versuch der Klärung kann man eine Behandlung immer noch abbrechen, aber vielleicht lässt sich die Behandlung doch retten oder man hat vielleicht auch aus dem Scheitern einer Behandlung etwas lernen können.

 

Was berührt Sie bei diesem Thema besonders?

Mich berührt das immense, anhaltende Leid der betroffenen Patient*innen. Jeder Machtmissbrauch in einer Psychotherapie ist auch ein Schlag ins Gesicht aller professionell arbeitenden Psychotherapeut*innen. Es ist eine absolute Notwendigkeit, dass wir alles daran setzen, fortgesetzt an der Qualität von psychotherapeutischen Behandlungen zu arbeiten.

 

Die Fragen stellte Stephanie Schmidt

Fotos

Fotos sind erhältlich über ZDF Presse und Information, Telefon: 06131 – 70-16100, und über https://presseportal.zdf.de/presse/37grad

Weitere Informationen

Der Film wird mit Untertiteln und Audiodeskription gezeigt 

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