15.03.24, 12:30 Uhr - Unternehmen

Stellungnahme des ZDF zum Zukunftsrat

zum Bericht des Rates für die zukünftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vom 24. Januar 2024

Das ZDF begrüßt ausdrücklich, dass sich der Zukunftsrat positiv mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auseinandersetzt und dessen Notwendigkeit uneingeschränkt bejaht. Die Rahmenbedingungen der Arbeit von Medien und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Speziellen sind gekennzeichnet durch eine immer stärkere Polarisierung der Gesellschaft, durch Populismus und Radikalisierung, Hass, Hetze und Gewalt und schreckliche Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten. Wir stehen vor revolutionären Herausforderungen, getrieben durch künstliche Intelligenz, die einerseits erhebliche Chancen birgt, andererseits Risiken für Wahrheit, Authentizität und Glaubwürdigkeit von Fakten und Berichterstattung beinhaltet.

Die Auftragsdefinition, die der Zukunftsrat skizziert, wird diesen Herausforderungen durchaus gerecht. Bezogen auf die drei Säulen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks konstatiert der Zukunftsrat, dass "zwei öffentlich-rechtliche Anbieter, die wie ARD und ZDF im publizistischen Wettbewerb miteinander stehen, für ein so großes Land wie die Bundesrepublik Deutschland im Interesse der Vielfalt auch in Zukunft notwendig und angemessen sind". Dabei fordert der Zukunftsrat gleichzeitig eine "sichtbare Unterscheidbarkeit" zwischen ARD und ZDF ein, was eine Profilschärfung bei der Umsetzung des Angebotsauftrags erfordere. In diesem Sinne verstehen wir auch die diskutierte Betonung der Regionalität im Programmauftrag der ARD und die formulierte Sonderstellung des Deutschlandradios als einziger überregionaler Hörfunkanbieter. Eine weitere Fortentwicklung der Kooperationen zwischen ARD, ZDF und DRadio ist sinnvoll, setzt allerdings auch ARD-Strukturen voraus, die auch für das ZDF die Zusammenarbeit wirtschaftlich und effizient möglich macht.

Die Betonung eines eigenständigen, geistig und publizistisch, strukturell und finanziell unabhängigen, öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist Anspruch für das ZDF, ebenso wie das Ringen um eine ausgewogene und pluralistische Berichterstattung.

Das mit den Gremien abgestimmte Strategieprojekt "Ein ZDF für alle" will diesen Anspruch einlösen. Jüngeres Publikum wird durch die Umschichtung von Programmmitteln von dauerhaft 100 Millionen Euro jährlich in den nächsten Jahren stärker adressiert. Moderne programmliche Selbstverpflichtungen und ein Steuerungssystem “Kompass” soll dem ebenfalls gerecht werden, ebenso wie eine moderne Partizipation des Publikums mit der Plattform “ZDFmitreden”, unsere Innovationsanstrengungen mit der Gründung einer eigenen KI-Agentur und letztlich auch der Einsatz von Faktencheckern gegen Fake News.

Dabei stellt der Zukunftsrat richtigerweise fest, dass sich der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht auf (politischen) Journalismus beschränkt, sondern sich ausdrücklich auch auf Information, Bildung, Kultur sowie Fiction, Unterhaltung und Sport bezieht, weil nur so ein breites Publikum erreichbar ist. Damit hebt der Zukunftsrat einen wichtigen Aspekt der öffentlich-rechtlichen Angebote hervor. Die Erweiterung des Angebotsauftrags auf in Deutschland wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer, die die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben, eröffnet dabei interessante Perspektiven.

Die Betonung des Bildungsauftrages ist richtig. Urheberrechtliche Hindernisse sollten dabei unter anderem durch Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz mit Verwertungsgesellschaften abgebaut werden. Zum Bildungsauftrag des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks läuft gerade ein Forschungsprojekt des ZDF in Zusammenarbeit mit dem Leibniz-Institut für Medienforschung Hans-Bredow-Institut (HBI) und dem Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ). Kooperationen gerade mit Schulen sollen infolge unter dem Titel "ZDF goes Schule" in Angriff genommen werden.

Nachfolgend wird zu einzelnen Vorschlägen des Berichts, insbesondere soweit die Rundfunkanstalten direkt adressiert sind, im einzelnen Stellung bezogen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Länder bereits im Dritten und Vierten Medienänderungsstaatsvertrag einige Ansätze des Zukunftsrats beispielsweise zur Auftragsschärfung, der Stärkung der Gremienkontrolle sowie Transparenz und Compliance aufgegriffen haben. Alle Reformen der rechtlichen Rahmenbedingungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk müssen sich an den verfassungsrechtlichen Grundsätzen des Pluralismusgebots, der Staatsferne und der Programmautonomie messen lassen.

 

Hier finden Sie die vollständige Stellungnahme des ZDF zum Bericht des Rates für die zukünftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Zukunftsrat) vom 24. Januar 2024

 

Kontakt
Sie erreichen die ZDF-Kommunikation per E-Mail unter pressedesk@zdf.de oder telefonisch unter 06131 ‒ 70-1-12108.

 

Mainz, 15. März 2024
ZDF-Kommunikation

Folgen Sie uns gerne auch auf LinkedIn und X (vormals Twitter)