11.07.18, 10:38 Uhr - Aus dem ZDF Nachrichten/Aktuelles Unternehmen

ZDF begrüßt neue europäische Mediendienste-Richtlinie

Intendant Bellut: "Neue und faire Spielregeln in der digitalen Welt"


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Das ZDF hat die Annahme der neuen Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie durch den Kulturausschuss des Europäischen Parlaments begrüßt. Das neue europäische Mediengesetz greift Veränderungen der Medienmärkte, technologische Entwicklungen sowie den Wandel in der Mediennutzung auf. Nach dem Abschluss des formalen Verfahrens im Herbst muss Deutschland diese Regelungen in den relevanten Staatsverträgen und Gesetzen umsetzen.

ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut: "Menschen nutzen Medien heute anders als früher. Auch wenn das klassische Fernsehprogramm derzeit klar vorne liegt, werden Inhalte auf vielen verschiedenen Ausspielwegen konsumiert. Außerdem sind ganz neue Medienangebote hinzugekommen. Faire Rahmenbedingungen für alle Anbieter von audiovisuellen Inhalten sind unabdingbar. Die Richtlinie ist eine gute Grundlage für neue und faire Spielregeln in der digitalen Medienwelt."

Die europäische Regelung stärkt den Jugend- und Verbraucherschutz in allen audiovisuellen Medienangeboten. Video-Sharing-Plattformen werden künftig stärker in die Verantwortung genommen. Außerdem werden europäische audiovisuelle Produktionen gefördert, der Zugang für Menschen mit Behinderungen verbessert und die Unabhängigkeit der für audiovisuelle Medien zuständigen Regulierungsstellen sichergestellt.

Zukunftsweisend sind auch die Regelungen zur Auffindbarkeit von öffentlich-rechtlichen Inhalten. Zwischen Zuschauer und Inhalte-Anbietern stehen heute oft digitale Plattformen. Diese sogenannten Intermediäre stellen Programme zusammen und organisieren die Darstellung auf den Bildschirmen. Wer dort auf der ersten Seite erscheint und leicht auffindbar ist, wird von diesen Anbietern festgelegt. Wer nicht leicht gefunden werden kann, findet de facto nicht mehr statt. Die neue Richtlinie sieht vor, dass Mitgliedstaaten zukünftig die Auffindbarkeit von gesellschaftlich relevanten Inhalten regeln können. Intendant Bellut: "Es ist vor allem auch im Interesse der Zuschauer und Nutzer, wenn die Bundesländer im neuen Rundfunkstaatsvertrag klare Regeln für die Auffindbarkeit von Inhalten vorsehen, die für die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft eine besondere Bedeutung haben."

Die europäischen Institutionen haben sich außerdem darauf verständigt, das Programmsignal zu schützen. Betreiber von audiovisuellen Plattformen und Benutzeroberflächen sind technisch in der Lage, das laufende Fernsehprogramm einfach zu überblenden, zu verkleinern oder in anderer Weise zu verändern. Der Zuschauer kann dabei nicht mehr erkennen, wer für derart veränderte Inhalte jeweils verantwortlich ist. Mit dieser Technik können z.B. Werbeverbote in Nachrichten oder Kindersendungen, die für die Sendeunternehmen gelten, von den Plattformen unterlaufen werden. Künftig dürfen solche Überblendungen oder Skalierungen des Programms prinzipiell nur mit Zustimmung der Sendeunternehmen erfolgen.

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Mainz, 11. Juli 2018
ZDF Presse und Information