13.09.19, 11:48 Uhr - Aus dem ZDF Nachrichten/Aktuelles Unternehmen

Beschluss des ZDF-Fernsehrates zum Tagesordnungspunkt "Stand und Entwicklung der Telemedienangebote des ZDF sowie Änderungskonzept der Telemedienangebote"


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1.   Der Fernsehrat nimmt die Vorlage hinsichtlich Stand und Entwicklung der Telemedienangebote des ZDF zur Kenntnis.

2.   Der Fernsehrat nimmt das ihm vom Intendanten in der Vorlage vorgelegte Änderungskonzept der Telemedienangebote des ZDF entgegen. Er leitet hierzu ein Genehmigungsverfahren gem. § 11f Abs. 4 bis 7 RStV i. V. m. der Richtlinie für die Genehmigung von Telemedienangeboten in der Fassung vom 14. Juni 2019, hinsichtlich folgender wesentlicher Änderungen des am 25.06.2010 genehmigten Telemedienkonzeptes ein:

a) Eigenständige audiovisuelle Inhalte ("Online-only")

b) Verweildauer / Archivkonzept

c) Verbreitung der Inhalte über Drittplattformen

3.   Das Änderungskonzept der Telemedienangebote wird auf der Homepage des Fernsehrates fernsehrat.zdf.de veröffentlicht. In einer Pressemeldung weist die Vorsitzende des Fernsehrates darauf hin. Dritte haben bis zum 28. Oktober 2019 die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Stellungnahmen sind per E-Mail an die Adresse fernsehrat.drei-stufen-test@zdf.de zu übermitteln. Dritte haben Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse in ihrer Stellungnahme als solche zu kennzeichnen und ggf. eine vertrauliche und eine nicht vertrauliche Version ihrer Eingabe einzureichen. Die Stellungnahmen sind den Fernsehratsmitgliedern zugänglich zu machen. Vertrauliche Daten werden den Mitgliedern von der Vorsitzenden des Fernsehrates nur zur Verfügung gestellt, sofern sie zuvor eine schriftliche Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben. Dem Intendanten sind lediglich die nicht vertraulichen Fassungen der Stellungnahmen zuzuleiten (§ 11f Absatz 5 RStV und Abschnitt 1 Ziffer 7 der Richtlinie für die Genehmigung von Telemedienangeboten).

4.   Der Fernsehrat beauftragt die Vorsitzende, gemeinsam mit dem Erweiterten Präsidium ein beschränktes Ausschreibungsverfahren zur Vergabe eines Gutachtens durchzuführen und den Gutachter zu mandatieren. Der Gutachter soll die Auswirkungen der wesentlichen Änderungen der Telemedienangebote des ZDF auf allen relevanten Märkten untersuchen und bewerten. Die Fernsehratsvorsitzende informiert den Fernsehrat über das Ergebnis des Vergabeverfahrens. In der Sitzung am 13. Dezember 2019 ist dem Plenum des Fernsehrates das Gutachten zur Beratung vorzulegen und in einer Präsentation durch den Gutachter zu erläutern.

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Mainz, 13. September 2019
ZDF Presse und Information