ZDF-Fernsehrat

Wer vertritt die Interessen der Zuschauerinnen und Zuschauer?

Das Plenum des ZDF-Fernsehrates tagt in der Regel vier Mal im Jahr. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich.
Copyright: ZDF und Dawin Meckel/OSTKREUZ.
Das Plenum des ZDF-Fernsehrates tagt in der Regel vier Mal im Jahr. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Copyright: ZDF und Dawin Meckel/OSTKREUZ.

Der Fernsehrat vertritt die Interessen der Allgemeinheit gegenüber dem ZDF. Deshalb ist er kein Expertengremium, sondern so vielfältig wie die Gesellschaft selbst. Die Mitglieder des 60-köpfigen Fernsehrats werden von unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen entsandt. Dabei vertreten sie in dem Gremium die Interessen der Allgemeinheit. Die genaue Zusammensetzung ist im ZDF-Staatsvertrag unter Paragraf 21 geregelt.

Diesem Paragrafen entsprechend entsenden die Bundesländer je eine Vertreterin oder einen Vertreter, der Bund zwei Vertreterinnen oder Vertreter, und weitere 16 Vertreterinnen oder Vertreter kommen aus verschiedenen den Bundesländern zugeordneten gesellschaftlichen Bereichen.

Bayern ist zum Beispiel für die Entsendung einer Vertreterin oder eines Vertreters aus dem Bereich "Digitales" zuständig. Das Land Rheinland-Pfalz entsendet einen Vertreter für den Bereich "Inklusive Gesellschaft". Das Saarland entsendet einen Vertreter aus dem Bereich "Kunst und Kultur".

Vielfalt der Gesellschaft

Weitere gesellschaftliche Bereiche sind "Verbraucherschutz", "Internet", "Senioren, Familie, Frauen und Jugend", "Wissenschaft und Forschung", "Musik", "Migranten", "Bürgerschaftliches Engagement", "Muslime", "Medienwirtschaft und Film", "Ehrenamtlicher Zivil- und Katastrophenschutz", "Heimat und Brauchtum", "Regional- und Minderheitensprachen" sowie "Lesbische, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle und queere Menschen". Das genaue Vorgehen bei der Auswahl der Vertreterinnen und Vertreter ist jeweils in Landesgesetzen der einzelnen Bundesländer festgeschrieben.

Die übrigen Mitglieder des Gremiums werden von im Staatsvertrag festgelegten Organisationen und Verbänden direkt entsandt. Zu diesen zählen zum Beispiel Vertreter der Kirchen, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, Vertreter des Umweltschutzes, des Sports, der Zeitungsverleger, der Landwirtschaft und der Freien Wohlfahrtsverbände.

Zudem ist staatsvertraglich festgeschrieben, dass – sofern ein neues Mitglied entsandt wird – einem männlichen Mitglied eine Frau und einem weiblichen Mitglied ein Mann nachfolgen muss.

Die Amtszeit der Mitglieder ist auf drei Amtsperioden begrenzt.

 

Weitere Informationen
Der ZDF-Fernsehrat
Die Mitglieder des ZDF-Fernsehrates
Fernsehratsmitglieder nach entsendenden Organisationen
Plenarsitzungen

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