Kinder- und Jugendmedienschutz
Medienkompetenz fördern und junge Menschen schützen: Der Kinder- und Jugendmedienschutz im ZDF setzt auf strenge Richtlinien und medienpädagogische Projekte.
Texte
Zur Sicherung des Jugendmedienschutzes hat das ZDF eine eigene Beauftragte berufen. Die Jugendschutzbeauftragte ist auf dem Gebiet des Jugendmedienschutzes weisungsfrei.
ZDF-Jugendschutzbeauftragte ist seit dem 1. September 2013 Karin Breckwoldt. Sie hat die Aufgabe, den Intendanten und die Programmmacher in allen Fragen des Jugendmedienschutzes zu beraten. Sie ist insbesondere bei Fragen des Programmeinkaufs, der Programmherstellung, der Programmplanung und Programmgestaltung zu beteiligen. Sie steht im ständigen Erfahrungs- und Informationsaustausch mit den Programmbereichen, sie begleitet und betreut entweder auf Anforderung der Redaktionen oder aufgrund eigener Initiative einzelne Sendungen und Angebote und sie bearbeitet nicht zuletzt externe Anfragen und Beschwerden.
Die Jugendschutzbeauftragte ist zuständig für
- das Hauptprogramm des ZDF,
- das Programm ZDFinfo,
- das Programm ZDFneo,
- die Telemedien des ZDF,
- die Programm- und sonstigen Inhaltszulieferungen des ZDF zum Jugendangebot "funk",
- die Programm- und sonstigen Inhaltszulieferungen des ZDF an die ARTE Deutschland TV GmbH,
- die Programm- und Inhaltszulieferungen des ZDF zum KiKA,
- die Programm- und sonstigen Inhaltszulieferungen an PHOENIX,
- die Programm- und sonstigen Inhaltszulieferungen des ZDF zu 3sat,
- das Mantelprogramm von PHOENIX in jährlichem Wechsel mit dem Jugendschutzbeauftragten des Westdeutschen Rundfunks entsprechend dem Wechsel der Funktion des Sprechers der Geschäftsführung von PHOENIX.
Sollten Sie weitere Fragen zum Jugendmedienschutz im ZDF haben, können Sie sich an:
ZDF-Jugendschutzbeauftragte
55100 Mainz
oder per E-Mail an breckwoldt.k@zdf.de wenden.
Der Fernsehrat des ZDF hat Jugendmedienschutzrichtlinien verabschiedet, deren Einhaltung er streng überwacht. Allen Programmverantwortlichen sind diese Richtlinien ebenso Arbeitsgrundlage wie die so genannten "Kriterien zur Sicherung des Jugendmedienschutzes".