Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Datennutzung
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Bereitstellung von Bild- und Textmaterial sowie Sender- und Sendungslogos erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt und hiermit zurückgewiesen.
2. Registrierung als Bildabnehmer
2.1 Für die Nutzung der ZDFPressefoto-Dienste ist Voraussetzung, dass sich der Bildabnehmer registrieren lässt. Dabei hat der Bildabnehmer verbindlich die Objekte anzugeben, in denen er das abzurufende Bild- und Textmaterial sowie die Sender- und Sendungslogos nutzen möchte.
2.2 Das ZDF behält sich das Recht vor, Registrierungsanträge ohne Begründung abzulehnen.
2.3 Die Annahme des Registrierungsantrags erfolgt durch Freischaltung seitens der ZDF-Abteilung Presse und Information.
3. Nutzung des Bild- und Textmaterials sowie der Sender- und Sendungslogos
3.1 Das ZDF räumt dem Bildabnehmer das nicht-exklusive Recht zur einmaligen, honorarfreien Verwendung des Bild- und Textmaterials sowie der Sender- und Sendungslogos in den Printwerken und Online-Abrufdiensten des Bildabnehmers ein, die dieser bei seiner Registrierung gemäß Ziffer 2 angegeben hat. Die Nutzung darf lediglich zur Programmbegleitung und Programmdokumentation im Zusammenhang mit der jeweiligen Sendung und bei Nennung des ZDF/Fotografennamen als Credit erfolgen. Ein Belegexemplar ist dem ZDF zu übersenden. Weitergehende Rechteeinschränkungen sind bei den jeweiligen Bild- und Textmaterialien sowie den Sender- und Sendungslogos ersichtlich. Diese gehen im Konfliktfall der Rechteeinräumung nach den Sätzen 1 und 2 dieser Ziffer vor.
3.2 Andere Verwendungen des Bild- und Textmaterials sowie der Sender- und Sendungslogos als die unter Ziffer 3.1 angegebenen sind nur nach schriftlicher Absprache mit der ZDF-Abteilung Presse und Information, Tel. 06131-7016100, E-Mail: pressefoto@zdf.de möglich.
3.3 Vor Veröffentlichung sind die Persönlichkeitsrechte der auf dem Foto erkennbar abgebildeten Personen selbst sowie auf eigene Kosten zu klären und einzuholen. Der Bildabnehmer verpflichtet sich daher, eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere seine Bildmaterialnutzung nicht die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten oder Rechte Dritter verletzt. Jegliche Umgestaltung, Manipulation oder Bearbeitung des Bildmaterials ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der ZDF-Abteilung Presse und Information gestattet, es sei denn, es handelt sich lediglich um zur Veröffentlichung technisch erforderliche Anpassungen (z.B. Veränderung der Bildgröße, Pixelzahl, o.ä.).
3.4 Der Bildabnehmer ist verpflichtet, jede weitere Vervielfältigung, Verbreitung, dauerhafte Speicherung, Bearbeitung und sonstige Nutzung des Bild- und Textmaterials sowie der Sender- und Sendungslogos zu unterlassen.
3.5 Der Bildabnehmer ist nicht berechtigt, Dritten, einschließlich seiner Kunden und seiner verbundenen Unternehmen, die weitere Nutzung des Bild- und Textmaterials sowie der Sender- und Sendungslogos zu gestatten.
3.6 Der Bildabnehmer wird gegen jede ihm bekannt werdende unzulässige Nutzung des von ihm abgerufenen Text- und Bildmaterials sowie der Sender- und Sendungslogos durch Dritte, z.B. in Form der Verlinkung der Homepage des Bildabnehmers im Wege des Framings, durch Einbettung der Internetseite des Bildabnehmers in die Homepage des Dritten oder ähnliche Nutzungshandlungen, in geeigneter Weise vorgehen und die ZDF-Abteilung Presse und Information hiervon unverzüglich unterrichten.
3.7 Der Bildabnehmer wird das Bild- und Textmaterial sowie die Sender- und Sendungslogos nur im Zusammenhang mit der jeweils aktuellen Ausstrahlung im Fernsehen nutzen. Eine Archivierung des Bild- und Textmaterials sowie der Sender- und Sendungslogos ist nicht statthaft.
3.8 Das ZDF ist berechtigt, die Nutzung des übermittelten Bild- und Textmaterials sowie der Sender- und Sendungslogos zu untersagen ohne Angabe von Gründen.
4. Datenschutz
Das ZDF wird die im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung übermittelten personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz nutzen.
5. Geheimhaltung
5.1 Der Bildabnehmer ist zur Verschwiegenheit über die internen Angelegenheiten und Vorgänge des ZDF verpflichtet. Entsprechende Verpflichtungen legt der Bildabnehmer seinen Mitarbeitern und zwar auch für die Zeit nach Ende ihrer Dienstverhältnisse auf.
5.2 Eine Weitergabe des Passwortes an Dritte ist nicht gestattet. Wenn dieses Dritten bekannt geworden ist, wird der Bildabnehmer unverzüglich ein neues Passwort beantragen und weiter sicherstellen, dass seine Mitarbeiter nur über den persönlichen Account Zugang erhalten. Eine Weitergabe des Accounts ist nicht gestattet. 6. Schlussbestimmungen Sind oder werden einzelne Bestimmungen unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Mainz.