Bundestagswahl 2025

Warum sendet das ZDF Wahlwerbespots der Parteien?

Foto: ZDF
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Die Ausstrahlung von Wahlwerbespots von Parteien anlässlich der Bundestags- und Europawahlen ist gesetzlich vorgegeben. Nach § 11 Abs. 1 ZDF Staatsvertrag ist Parteien während der Beteiligung an Bundestagswahlen eine angemessene Sendezeit im Programm des ZDF einzuräumen, wenn mindestens eine Landesliste für sie zugelassen wurde. 

Wie werden die Sendeplätze vergeben?

Nach dem von der Rechtsprechung konkretisierten Prinzip der abgestuften Chancengleichheit wird den Parteien je nach deren Bedeutung die Anzahl auszustrahlender Wahlwerbespots zugewiesen. Die Verteilung der Sendeplätze erfolgt in einem Losverfahren. 

Erhält das ZDF Geld für die Ausstrahlung?

Die Wahlwerbespots stellen eine sogenannte Drittsendezeit dar, d.h. das ZDF ist für deren Inhalt nicht verantwortlich. Demgemäß werden sie von den Parteien abspielfertig angeliefert, die Sendedauer pro Wahlwerbespot beträgt maximal eine Minute und 30 Sekunden. Die Ausstrahlung der Werbespots erfolgt kostenfrei. 

Kann das ZDF Wahlwerbespots ablehnen?

Die Ausstrahlung der Wahlwerbespots steht unter dem Vorbehalt, dass die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen durch die Parteien erfüllt werden. Gemäß § 11 Abs. 2 ZDF Staatsvertrag lehnt der Intendant die Ausstrahlung ab, wenn es sich inhaltlich nicht um Wahlwerbung handelt oder der Inhalt offenkundig und schwerwiegend gegen die allgemeinen Gesetze verstößt.

 

Weitere Informationen:
Übersicht: Wahlwerbespots 
Programm zur Bundestagswahl im ZDF

Kontakt 
Sie erreichen die ZDF-Kommunikation per E-Mail an pressedesk@zdf.de oder telefonisch unter 06131 – 70-12108. 

Mainz, Januar 2024