Echt oder falsch?

Deepfake mit ZDF-Bildmaterial

Horst Lichter, Moderator der Trödelshow, vor dem Logo der ZDF-Sendung "Bares für Rares" - fotografiert von Sascha Baumann/ Copyright: ZDF/Sascha Baumann
Horst Lichter, Moderator der Trödelshow, vor dem Logo der ZDF-Sendung "Bares für Rares" - fotografiert von Sascha Baumann/ Copyright: ZDF/Sascha Baumann

Texte

"Bares für Rares": Warnung vor Trittbrettfahrern

Der Titel "Bares für Rares" und das Logo der ZDF-Sendung sind europaweit titel- und markenrechtlich geschützt. Eine Nutzung durch Dritte zu werblichen Zwecken ist daher in der Regel unzulässig.

Immer wieder erreichen das ZDF Hinweise von Zuschauerinnen und Zuschauern, die auf mögliche missbräuchliche Nutzungen des Sendungstitels oder Logos aufmerksam machen. Dazu zählen etwa Zeitungsannoncen, Werbeflyer, Ladenlokale, Verkaufsveranstaltungen, Haustürbesuche und Anrufe, die den Eindruck erwecken, in Verbindung mit "Bares für Rares" zu stehen.

Wichtig zu wissen: Die aus der ZDF-Sendung bekannten Händlerinnen und Händler gehen nicht unangemeldet auf Hausbesuche und rufen auch nicht unaufgefordert an. Auf den Social-Media-Kanälen des ZDF veröffentlichen wir deshalb immer wieder entsprechende Hinweise. Auch die Protagonistinnen und Protagonisten der Sendung warnen über ihre Social-Media-Kanäle vor Trittbrettfahrern.

Je nach Fall geht das ZDF rechtlich gegen Trittbrettfahrer vor und setzt seine Titel- und Markenrechte durch. Zuschauerinnen und Zuschauer sollten aufmerksam sein, wenn Dritte mit dem Namen oder Logo von "Bares für Rares" werben oder eine Nähe zur Sendung suggerieren.

Deepfake mit ZDF-Bildmaterial

Im Internet kursieren immer wieder verfälschte Bilder und KI-generierte Videos von ZDF-Moderatoren und vermeintlichen ZDF-Sendungen – häufig verbunden mit "Skandalberichten über Prominente" oder Werbung für zweifelhafte Finanzprodukte. Solche Anzeigen und Videos sind unseriös und irreführend: ZDF-Bildmaterial, Filmszenen und auch das ZDF-Logos werden in solchen Fake-Videos rechtswidrig verwendet. Sie sollen Userinnen und User täuschen und ihnen vorgaukeln, sich auf einer seriösen Website zu befinden. Cyberkriminelle nutzen geklonte Webseiten für Betrug, Phishing oder zur Verbreitung von Schadsoftware. Gefälschte Nachrichtenseiten werden aber auch von politisch motivierten Akteuren für Desinformationskampagnen genutzt.  

Hinweisen von Userinnen und Usern auf derartige Seiten geht das ZDF nach und lässt entsprechende Inhalte nach Möglichkeit sperren oder blockieren (z.B. über Facebook, TikTok oder YouTube). Und: Das ZDF erstattet in geeigneten Fällen Strafanzeige wegen aller in Betracht kommender Delikte. 

Dürfen ZDF-Moderatorinnen und -Moderatoren überhaupt Werbung machen?

Diese Frage ist beim ZDF eindeutig geregelt: Nebentätigkeiten dürfen nicht die Interessen des ZDF oder die journalistische Objektivität beeinträchtigen. Die Übernahme und Ausübung einer bezahlten oder unbezahlten außerdienstlichen Nebentätigkeit durch befristet oder unbefristet festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZDF bedarf grundsätzlich der vorhergehenden, schriftlichen Zustimmung des ZDF. Der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin darf nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des ZDF bei einer außerdienstlichen Nebentätigkeit direkt oder indirekt auf seine Zugehörigkeit zum ZDF hinweisen. 

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