KI-Grundsätze des ZDF
Das ZDF hat Grundsätze für den redaktionellen Umgang mit generativer KI. In insgesamt zehn Punkten wird das Thema Künstliche Intelligenz eingeordnet.
Texte
1. Das ZDF sieht im Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz Chancen, aber auch Risiken. Es geht deshalb offen und zugleich kritisch mit dem Thema um.
2. Generative-KI-Tools sollen die Arbeit der Redaktionen unterstützen, aber nicht ersetzen.
3. Die Redaktionen verantworten den Einsatz von generativer KI zur Unterstützung programmlicher, planerischer und kommunikativer Prozesse im ZDF. Der Einsatz unterliegt insbesondere den Qualitäts- und Programmrichtlinien.
4. Generative-KI-Tools können im redaktionellen und journalistischen Kontext eingesetzt werden. Es gilt das Zwei-Quellen-Prinzip, wobei generative KI selbst nicht als Quelle zählt.
5. Inhalte (Text, Bild, A/V), die mit Unterstützung generativer KI erstellt werden, unterliegen den Grundsätzen der journalistischen Sorgfaltspflicht. Inhalt, Herkunft und Wahrheitsgehalt sind zu prüfen.
6. Mit Unterstützung generativer KI erstellte Inhalte werden durch Redakteurinnen und Redakteure geprüft, abgenommen und publiziert. Eine Ausnahme stellt die Live-UT bei Live-Übertragungen wie z.B. Sportereignissen dar.
7. Generative-KI-Tools dürfen nicht mit sensiblen Daten (bspw. personenbezogenen Daten, Daten von Dritten, Unternehmensgeheimnisse) angereichert werden. Ausnahmen sind nach vorheriger Prüfung der Redaktion unter Beteiligung der jeweils zuständigen Fachbereiche möglich.
8. Mit Unterstützung von generativer KI erstellte Inhalte werden, wo journalistisch geboten, für die Nutzerinnen und Nutzer kenntlich gemacht.
9. Neben den Transparenzregeln gelten genrespezifische Unterschiede, die den Einsatz KI-generierter Bilder und Videos limitieren. In Nachrichtenbeiträgen ist der Einsatz grundsätzlich nicht gestattet. In engen Grenzen sind Ausnahmen mit zwingend notwendiger Kennzeichnung möglich.
10. Das ZDF geht mit eigenen Entwicklungen im Bereich generativer KI transparent um.
Transparenter KI-Einsatz in ZDF-Programmangeboten – plattformübergreifend, erkennbar und nachvollziehbar. Die Grundlage bilden die KI-Grundsätze des ZDF.
Wie in den KI-Grundsätzen des ZDF beschrieben, werden Inhalte, die mit Unterstützung von generativer KI erstellt wurden, wo journalistisch geboten, für die Nutzerinnen und Nutzer kenntlich gemacht. Diese Regeln der Kenntlichmachung gelten plattformübergreifend - auch im Bereich Social Media.
Grundsätzlich werden alle Beiträge des ZDF von Redakteurinnen und Redakteuren qualitätsgesichert und verantwortlich redaktionell abgenommen. Dies betrifft auch sämtliche Inhalte, die mithilfe von generativer KI entstanden sind. Das ZDF kommuniziert bzw. kennzeichnet, wo und wie es Künstliche Intelligenz nutzt und leistet mit diesem Vorgehen auch einen Beitrag zur Medienbildung: Die Nutzenden können den Einsatz nachvollziehen und damit einordnen.
Allgemeine Hinweise zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz für die Herstellung von Programminhalten sind auf dieser KI-Transparenzseite aufgeführt. Bei konkreten Projekten findet eine Kennzeichnung zusätzlich nach programmlicher Maßgabe einzelfallbezogen und produktnah statt – beispielsweise als Hinweis im Abspann oder direkt am Bild/Video. Die Art der Kennzeichnung richtet sich nach der Art der Nutzung und dem Genre, in dem KI eingesetzt wird. Das ZDF unterscheidet dabei im Wesentlichen zwischen drei Kennzeichnungsstufen.
Die Art der Kennzeichnung richtet sich nach der Art der Nutzung und dem Genre, in dem KI eingesetzt wird. Das ZDF unterscheidet dabei im Wesentlichen zwischen drei Kennzeichnungsstufen.
Stufe 1
Für die redaktionelle Arbeit ist KI mittlerweile oft ein wertvolles Hilfsmittel: Im Bereich der Recherche, bei der Themenfindung sowie für Vorschläge zum Beispiel in Form von Sentiment-Analysen oder für Inspiration können KI-Tools als Werkzeug genutzt werden.
Stufe 2
In Stufe 2 wird KI auch für Änderung, Anpassung oder Überführung bereits veröffentlichter und abgenommener Inhalte verwendet. So wird KI zum Beispiel für Übersetzungen in andere Sprachen, Überführungen im Sinne der Barrierefreiheit oder Live-Untertitelung genutzt. Auch für automatisierten Schnitt kann KI zum Einsatz kommen. Dabei ist sicherzustellen, dass KI die Realität nicht verfremdet.
Zudem können in unterschiedlichen Anwendungsbereichen auch KI-generierte Bilder und Videos genutzt werden – wie beispielsweise im zeitgeschichtlichen Kontext, wenn es um die Rekonstruktion von Ereignissen geht, zu denen keine Aufnahmen vorliegen können (Mittelalter, etc.). Hier bildet KI die nächste Entwicklungsstufe jahrelang erprobter Technologien wie beispielsweise CGI, also computergenerierter Bildeffekte, worauf im Abspann hingewiesen wird.
Stufe 3
Anders als in den anderen Stufen ist in Stufe 3 der Einsatz von KI nur möglich, wenn eine Kennzeichnung unmittelbar am Produkt stattfindet (z. B. Einblendung). Das gilt grundsätzlich für die Generierung von KI-Inhalten, die als Abbild der Realität verstanden werden können.
Hierbei sind jedoch je nach Genre Unterschiede zu beachten. In Nachrichtenbeiträgen ist der Einsatz KI-generierter Bilder und Videos grundsätzlich nicht gestattet. In engen Grenzen sind Ausnahmen mit zwingend notwendiger Kennzeichnung möglich, zum Beispiel bei Berichten über Deepfakes oder bei Symbolbildern ohne Bezug zu realen Personen, Orten, Ereignissen oder Zusammenhängen.