ZDF zum Urteil des OLG München in der Sache Schönbohm gegen ZDF
ZDF-Logo.
Copyright: ZDF
Im Rechtsstreit zwischen Arne Schönbohm und dem ZDF erging am Dienstag, 16. Juni 2026, das Urteil des Oberlandesgerichts München.
Das OLG München hat die jeweiligen Berufungen beider Parteien zurückgewiesen. Damit bleibt es im Ergebnis bei der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts München I.
Wie das Landgericht hat auch das OLG München in seinem Urteil den von Arne Schönbohm geltend gemachten Anspruch auf Geldentschädigung verneint.
Das OLG München bestätigt im Ergebnis außerdem die Entscheidung des Landgerichts München I, dass zwei Formulierungen in der betreffenden Ausgabe des "ZDF Magazin Royale" und zwei weitere Formulierungen, die im ZDF an anderer Stelle verbreitet worden waren, unterlassungspflichtig sind. Der Sender hatte immer wieder darauf hingewiesen, dass ein Verständnis dieser Formulierungen dahingehend, dass der Kläger bewusst Kontakt mit Nachrichtendiensten aus Russland oder anderen Ländern gehabt habe, nicht intendiert war und unzutreffend wäre. Weder mit diesen Formulierungen noch anderweitig sollte in der Sendung des "ZDF Magazin Royale" vom 07.10.2022 oder im Onlineangebot von ZDFheute vom 10.10.2022 behauptet werden, der Kläger habe in seiner Zeit als Präsident des Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. Kontakt mit russischen oder anderen ausländischen Nachrichtendiensten gehabt. Bereits nach dem Urteil des LG München I wurde die betreffende Passage in der Sendung des "ZDF Magazin Royale" entfernt und hierauf transparent hingewiesen.
Das ZDF wird das Urteil des OLG München sorgfältig auswerten.
Kontakt
Bei Fragen zur Pressemitteilung erreichen Sie die ZDF-Kommunikation per E-Mail unter pressedesk@zdf.de oder telefonisch unter 06131 – 70-12108.
Mainz, 16. Juni 2026
ZDF-Kommunikation
Folgen Sie uns gerne auch auf LinkedIn.